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Diese Karteikarte nimmt die Konten auf, die für die Übergabe von handelsrechtlichen Buchungen an die Finanzbuchhaltung benötigt werden.
Bei den handelsrechtlichen Konten handelt es sich um Unterkonten der jeweiligen Konten für die steuerrechtlichen Buchungen. Auf handelsrechtlichen Konten (Ausgleichskonten) werden lediglich die Differenzen gebucht, die sich aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen des Handelsrechts gegenüber dem Steuerrecht ergeben (Vermögensunterschiede).
Die Feldbezeichnungen sind hier identisch mit denen der Karteikarte Steuerrecht. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass die hier angesprochenen Konten als handelsrechtliche Ausgleichskonten im Sachkontenstamm der Finanzbuchhaltung gekennzeichnet sind.
Innerhalb der Anlagegruppen können ebenfalls Konten für die Fibuübergabe angegeben werden. Die hier hinterlegten Konten werden also nur dann herangezogen, wenn ein Anlagegut keiner Anlagegruppe zugeordnet wurde, bzw. bei der Anlagengruppe keine gesonderten Fibu-Konten hinterlegt wurden.